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Umsatzsteuer

Wenn Sie eine Solaranlage besitzen, erzeugen Sie Strom. Einen Teil dieses Stroms können Sie ins öffentliche Stromnetz einspeisen. Dafür bekommen Sie Geld, die sogenannte EEG-Einspeisevergütung.
Da Sie den Strom an den Netzbetreiber verkaufen, gelten Sie als Unternehmer. Deshalb müssen Sie normalerweise Umsatzsteuer zahlen. Das bedeutet:
1.    Sie erhalten die Einspeisevergütung plus Umsatzsteuer.
2.    Die Umsatzsteuer müssen Sie dann an das Finanzamt abführen.
Es gibt aber eine gute Nachricht: Unter bestimmten Bedingungen können Sie sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen. Das kann für Sie vorteilhaft sein, weil es den Verwaltungsaufwand verringert.